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Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: (0551) 400-3305
Telefax: (0551) 400-2887
E-Mail: gleichstellungsbuero@goettingen.de
Grund und Ziel der 1987 bei der Stadt Göttingen eingerichteten Stelle der „Frauenbeauftragten“ war es, den Art. 3, Abs. 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ umzusetzen. Dieser Auftrag ist nach wie vor die Grundlage für die Arbeit des Gleichstellungsbüros. Im Berichtsjahr 2023 wurde das Aufgabenfeld um Antidiskriminierungsarbeit erweitert, sodass auch Art. 3. Abs. 3 zum Tragen kam: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Diese Verfassungsnormen sind für die Arbeit des Gleichstellungsbüros u. a. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) konkretisiert. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention erhielt diese den Rang eines Bundesgesetzes und muss auch kommunal verpflichtend umgesetzt werden. Vervollständigt wird der internationale Bezug der Arbeit des Gleichstellungsbüros u. a. mit der UN-Frauenrechtskonvention.
Der vorliegende Bericht „überBLICK 2023“ legt ausschnitthaft dar, mit welchen Schwerpunkten das Arbeitsfeld in 2023 bearbeitet wurde, ergänzt durch beispielhafte Aktivitäten des Gleichstellungsbüros. Zugunsten der Übersichtlichkeit wird auf Vollständigkeit verzichtet.
1. Neu in 2023 gestartet ist die Antidiskriminierungsarbeit MODELL GÖTTINGEN. Ziel der Arbeit ist es, ein Netzwerk und eine unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstelle für die Region aufzubauen. Langfristig geht es darum, Änderungsprozesse auf struktureller Ebene einzuleiten.
2. Ein wichtiger Schritt für die zunehmende Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wurde in 2021 mit der Einrichtung einer Stelle zur Koordinierung der kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention unternommen. Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
3. Ein zentraler Arbeitsbereich des Gleichstellungsbüros ist die gendersensible Kinder- und Jugendarbeit. Dabei geht es um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Ziel ist es, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter bereits im jungen Alter zu fördern.
4. Die Koordinierungsstelle „Frauen & Wirtschaft“ setzt sich seit 1991 für die berufliche Gleichstellung von Frauen und ihre Integration in das Erwerbsleben ein. Als eine von 24 Koordinierungsstellen in Niedersachsen bietet sie Beratungen für Frauen, themenspezifische Informationen und Fachveranstaltungen für regionale Akteur*innen an und initiiert Weiterbildungen.
5. Die Förderung der politischen Partizipation von Frauen ist seit jeher ein fester Bestandteil der kommunalen Gleichstellungsarbeit. Mit diesem Schwerpunkt gilt Göttingen seit 2018 als Modellregion im Rahmen von CEDAW, dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“. Der Ansatz Gender Budgeting zielt auf eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung im städtischen Haushalt ab.
6. Von Anfang an ist das Gleichstellungsbüro verwaltungsintern zuständig und setzt sich somit für eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ein, unter anderem durch die Teilnahme an Auswahlverfahren und durch die Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes.