Als Gleichstellungs­be­auftragte haben wir den gesetzlichen Auftrag, ­geschlechtsspezifische Diskriminierungen aufzuzeigen und Maßnahmen zu einer gleichberechtigten Teilhabe anzustoßen. Wir beziehen öffentlich Stellung und bringen unsere Anregungen in die kommunalpolitischen Gremien ein.

»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Grundgesetz Art. 3 Abs. 2

BERATEN, INFORMIEREN,
VERNETZEN

  • Einwohnerinnen und Einwohner in Sachen Gleichstellung von Frau und Mann
  • Institutionen, Projekte und Schulen zu Themen wie
    – Geschlechtspezifische Diskriminierungen
    – Gewaltschutz
    – Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    – Alleinerziehend
    – Präventionsarbeit

NETZWERKE

Als Gleichstellungsbeauftragte sind wir regional, landes- und bundesweit vernetzt:

  • Mädchenarbeitskreise
  • Frauenforum
  • Präventionsrat – Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
  • Girls Kick Göttingen

GLEICHSTELLUNG IN DER
STADTVERWALTUNG

  • Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
  • Genderkompetenz verankern
  • Erhöhung des Frauenanteils in Führung
  • Respektvoller Umgang am Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Fortbildungsangebote
  • Begleitung von Personalauswahlverfahren

VERHÜTUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN UND HÄUSLICHER GEWALT

  • Analyse und Monitoring der kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausbau und Stärkung der Präventionsarbeit
  • Kooperation mit lokalen Fachstellen, Hilfsdiensten und sonstigen Akteur*innen