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Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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Die UN-Frauenrechtskonvention (engl. CEDAW) ist der zentrale Menschenrechtsvertrag speziell für die Rechte von Frauen. Sie verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstrafen dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. Deutschland hat die UN-Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert – und damit ist sie unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht.
Die Artikel der Frauenrechtskonvention greifen in alle Lebensbereiche: Politik, Wirtschaft, Soziales- und kulturelles Leben, Familie, Bildung, Gesetzgebung, Staatsbürgerschaft und alle anderen Bereiche. Der Staat muss überall dort wo Frauen benachteiligt werden, Maßnahmen ergreifen und diese Ungleichbehandlungen beseitigen. Dabei handelt es sich nicht immer um eine beabsichtigte oder unmittelbare Diskriminierung, die für alles sofort sichtbar ist. In vielen Bereichen werden Benachteiligungen indirekt durch Strukturen, Vorgehensweisen oder Gesetze gefördert. Gerade diese Diskriminierungen müssen sichtbar gemacht und beseitigt werden, damit Frauen ihre Rechte auch ausüben können.