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Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: (0551) 400-3305
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E-Mail: gleichstellungsbuero@goettingen.de
Wer Diskriminierungen in Stadt und Landkreis Göttingen ausgesetzt war, konnte bislang nicht auf eine professionelle Antidiskriminierungsberatung vor Ort zugreifen. Mit einem Antidiskriminierungsmodell soll sich das ändern. Ziel ist, dass die Beratung in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft – beispielsweise über einen Verein –aufgebaut wird. Eine eigens im Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen dafür geschaffene und von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderte Projektstelle wird ein breites zivilgesellschaftliches Netzwerk aufbauen, das dann eine zivilgesellschaftlich getragene Antidiskriminierungsberatung unterstützt. Dabei wird die Projektstelle auch im Landkreis tätig werden; der Landkreis trägt im Gegenzug einen finanziellen Anteil an dieser Stelle.
„Göttingen ist eine tolerante, weltoffene und diverse Stadt. Wir begreifen Vielfalt als Bereicherung. Diskriminierungen im Hinblick auf ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Krankheit, Behinderung oder sexuelle Identität sind für mich unverträglich. Deshalb freue ich mich, dass wir jetzt den Aufschlag für eine Antidiskriminierungsstelle machen können, die Betroffene berät, Einrichtungen vernetzt und Maßnahmen gegen strukturelle Benachteiligung entwickelt“, erklärt die Göttinger Oberbürgermeisterin Petra Broistedt.
„Das Startzeichen haben die Haushaltbeschlüsse von Stadt und Landkreis gegeben“, ergänzt Christine Müller, die das Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen leitet. „Inhaltlich loslegen können wir, wenn die aktuell ausgeschriebenen Stellen besetzt sind – und dann wird es sportlich“, so Müller: „Bereits Ende dieses Jahres werden alle, die im Netzwerk gegen Diskriminierung mitarbeiten wollen, zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen. Dort wird auch das bis dahin erarbeitete Konzept vorgestellt.“
Die Antidiskriminierungsberatung wird von einer Steuerungsgruppe vorbereitet, in der die Diskriminierungsmerkmale im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes zivilgesellschaftlich vertreten sind. Die Merkmale sind ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, chronische Erkrankung oder Behinderung sowie sexuelle Identität.