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Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: (0551) 400-3305
Telefax: (0551) 400-2887
E-Mail: gleichstellungsbuero@goettingen.de
Die Antidiskriminierungsstelle hat den Auftrag Fälle von Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung im Stadtgebiet zu problematisieren und notwendige Anpassungen zu einem besseren Diskriminierungsschutz anzustoßen.
Grundlage für die kommunale Antidiskriminierungsarbeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kurz das AGG.
Es liefert eine Definition von Diskriminierung und gibt Betroffenen Rechtsschutz.
„Das AGG hat zum Ziel, die Benachteiligung aus rassistischen Gründen und aufgrund von ethnischer Herkunft, der Religion, des Geschlechts, der Weltanschauung oder aufgrund des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen.“
§ 1 AGG
„Es gilt dabei für unterschiedliche Lebens und Anwendungsbereiche, vor allem Arbeit und Beschäftigung, Wohnraum sowie den Zugang zu und die Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen.“
§ 2 AGG
Wer ist gemeint?
Alle Menschen, die aufgrund eines oder mehrerer Merkmale, Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen Diskriminierung erfahren.
Was ist eine Diskriminierung?
Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer oder mehrerer rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, diese kann ausgedrückt sein, durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme.
Diskriminierung tritt in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen auf. Es gibt unmittelbare und mittelbare Diskriminierung die jemandem widerfahren kann. Unmittelbare Diskriminierung beschreibt die weniger günstige Behandlung, die jemand im Vergleich zu anderen erfährt. Mittelbare Diskriminierung resultiert aus scheinbar neutralen Kriterien die zunächst für alle gleichermaßen gelten, in ihrem Effekt aber bestimmte Personen oder Gruppen stärker benachteiligen als andere.
Belästigungen sind Verhaltensweisen, die einschüchtern, beleidigen oder erniedrigen und ein feindliches Umfeld schaffen. Eine weitere Ausprägung ist die sexuelle Belästigung, die insbesondere unerwünschten Körperkontakt, Bemerkungen sexuellen Inhalts, zeigen pornografischer Darstellungen oder Aufforderung zu sexuellen Handlungen meint. Auch die Anweisung zur Benachteiligung ist eine Form mit der die Würde einer Person verletzt wird.
Was heißt Antidiskriminierung?
Antidiskriminierung beschreibt Handlungen und Strategien, die angewendet werden um Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung abzubauen.
„Das Ziel von Antidiskriminierung ist die Benennung, Problematisierung und schließlich die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen und Ausschlüssen und ihrer Konsequenzen auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene.“ („Gut beraten!“ Studie; Bartel & Kalpake, 2022)
Auf welchen Ebenen wird gearbeitet?
Wir begegnen Diskriminierung aktiv und präventiv. Zum einen mit Maßnahmen, die von Diskriminierung Betroffene unterstützen, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.
Das ist reaktiver Diskriminierungsschutz, dazu gehört vor allem das Vorhalten von Beratungsstrukturen und Unterstützungsangeboten.
Zum anderen mit Präventivem Diskriminierungsschutz, dieser umfasst die Sensibilisierung der Gesellschaft, insbesondere von Multiplikator*innen und Führungskräften für Diskriminierung und den rechtlichen Schutz davor. Prävention betrifft strukturelle Veränderungen in Organisation und Vorgaben, um dort verankerte Mechanismen von denen Diskriminierung ausgeht, abzubauen.
Modell Göttingen
Die Antidiskriminierungsstelle ist der städtische Teil des „Modell Göttingen“. Sie arbeitet eng mit der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungstelle des VNB e.V., dem „Netzwerk Antidiskriminierung Göttingen Stadt und Landkreis“ und der Koordination respekt*land zusammen.
Der Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit in Stadt und Landkreis Göttingen wird über das Föderprogrammrespekt*land der ADS des Bundes finanziert. Seit 2023 ist die Antidiskriminierungsstelle als Beitrag der Stadt zum „Modell Göttingen“ maßgeblich an der Umsetzung beteiligt.
Weitere Informationen über die Antidiskriminierungsarbeit in Stadt und Landkreis Göttingen erhalten sie unter modell.goettingen.de
Aktuelles wird über den Report aus dem Respektland bekannt gegeben.
Bei Fragen zur Antidiskriminierungsarbeit im Stadtgebiet
Kontakt
Alice Pfaffenrot
Was macht die Antidiskriminierungsstelle der Stadt?
Wurden Sie diskriminiert und benötigen Beratung? Dann wenden Sie sich an die unabhängige Antidiskriminierungsberatung für Stadt und Landkreis Göttingen:
0551 507 646-25
adb@vnb.de