Rufen Sie uns an, und wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch:
Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: (0551) 400-3305
Telefax: (0551) 400-2887
E-Mail: gleichstellungsbuero@goettingen.de
Rat der Stadt Göttingen und Kreistag verabschieden gemeinsamen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – konkrete Maßnahmen sollen Gewaltschutz in der Region nachhaltig stärken
Mit dem gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt haben Stadt und Landkreis Göttingen einen wichtigen Schritt für einen nachhaltig verbesserten Gewaltschutz in der Region getan. Der Rat der Stadt Göttingen hat den Aktionsplan am 12. Juni 2026 verabschiedet, der Kreistag folgte am 30. Juni 2026. Nun beginnt die Umsetzung der darin vereinbarten Maßnahmen.
„Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Aktionsplan schaffen wir einen gemeinsamen Rahmen, um bestehende Angebote weiterzuentwickeln, Lücken zu schließen und Betroffene verlässlich zu unterstützen“, betont die Koordinatorin zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Stadt Göttingen Anna Maierl. „Entscheidend ist jetzt, dass aus den formulierten Zielen konkrete Verbesserungen für Menschen werden, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind.“
Ein gemeinsamer Rahmen für mehr Gewaltschutz
Der Aktionsplan ist der erste gemeinsame strategische Rahmen von Stadt und Landkreis Göttingen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Er bündelt bestehende Initiativen und Strukturen, benennt zentrale Handlungsbedarfe und formuliert konkrete Maßnahmen für die kommenden Jahre. Dabei setzt der Plan dort an, wo kommunale Politik, Verwaltung und Fachpraxis unmittelbar Gestaltungsmöglichkeiten haben.
Im Mittelpunkt stehen vier Bereiche:
Damit reicht der Ansatz von der Sensibilisierung und Prävention über konkrete Beratungs- und Schutzangebote bis hin zur Verbesserung von Zugängen zu Hilfen für Menschen mit besonderen Zugangshürden.
Chancen für die Region
Der Aktionsplan bietet die Chance, den Gewaltschutz in Stadt und Landkreis stärker zu vernetzen, verbindlicher zu steuern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Denn die Ausgangslagen unterscheiden sich: Während in der Stadt viele Angebote räumlich gebündelt sind, bestehen im ländlichen Raum beispielsweise besondere Herausforderungen durch Entfernungen und eingeschränkte Mobilität. Der gemeinsame Plan ermöglicht es, diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen in einer gemeinsamen Strategie zu berücksichtigen.
Eine weitere wichtige Chance liegt in der besseren Zusammenarbeit der beteiligten Stellen. Gewaltschutz betrifft viele Bereiche – von Verwaltung und Jugendhilfe über Beratungsstellen und Schutzunterkünfte bis hin zu Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft. Der Aktionsplan soll Zuständigkeiten und Schnittstellen weiterentwickeln und die ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken.
Auch Prävention und frühzeitige Unterstützung spielen eine zentrale Rolle. Der Aktionsplan setzt nicht erst an, wenn Gewalt bereits eskaliert ist, sondern will dazu beitragen, Gewalt frühzeitig zu verhindern, Handlungssicherheit zu schaffen und Betroffene schneller mit passenden Unterstützungsangeboten zu erreichen.
Konkrete Maßnahmen statt bloßer Absichtserklärung
Der Aktionsplan ist ausdrücklich als dynamisches Steuerungsinstrument angelegt. Der Maßnahmenkatalog bildet dabei das operative Kernstück: Die strategischen Ziele werden in konkrete, umsetzungsorientierte und überprüfbare Maßnahmen übersetzt. Die Umsetzung soll kontinuierlich begleitet, ausgewertet und weiterentwickelt werden.
Damit ist die Verabschiedung des Aktionsplans nicht der Abschluss, sondern der Startpunkt für die gemeinsame Umsetzung. Stadt und Landkreis wollen die vorhandenen Strukturen nutzen, weiterentwickeln und dort neue Ansätze schaffen, wo Handlungsbedarf besteht.
„Der Aktionsplan gibt uns eine gemeinsame Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diese Richtung mit Leben zu füllen und gemeinsam mit den Fachstellen, Einrichtungen und weiteren Partner*innen konkrete Verbesserungen zu erreichen“, sagt Koordinatorin zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bei Landkreis Göttingen Linea Liesenberg.
Für ein gewaltfreies und solidarisches Zusammenleben
Stadt und Landkreis Göttingen verfügen bereits über engagierte Fachstellen, gewachsene Netzwerke und vielfältige Unterstützungsangebote. Der Aktionsplan knüpft an diese Strukturen an und schafft zugleich einen gemeinsamen Rahmen für ihre Weiterentwicklung.
Ziel ist ein verlässlicher, flächendeckender und diskriminierungsfreier Gewaltschutz, der unterschiedliche Lebenssituationen berücksichtigt und Betroffenen nachhaltige Perspektiven eröffnet.
Drei konkrete Maßnahmen in Kürze
Kinder wissen, wo sie Hilfe bekommen
„Kinderschutz sichtbar machen“ – Kinder und Jugendliche sollen besser über ihr Recht auf eigenständige Beratung informiert werden. Geplant sind unter anderem kindgerechte Informationsangebote, niedrigschwellige Beratungsformate etwa in Schulen und Jugendzentren sowie digitale Zugänge. So sollen junge Menschen leichter selbst Hilfe suchen können, wenn sie Gewalt erleben.
Sicher wohnen nach Gewalt
„Sicher wohnen“ – kommunales Wohnraumkontingent für Gewaltbetroffene – Der Aktionsplan will den Übergang aus einer Schutzunterbringung in dauerhaftes, sicheres Wohnen erleichtern. Ein kommunales Wohnraumkontingent soll dazu beitragen, dass Betroffene und ihre Kinder nach der akuten Gewaltphase eine eigenständige Perspektive entwickeln können. Die Maßnahme ist Teil des Handlungsfelds „Psychosoziale Stabilisierung und Empowerment“.
Gewaltkreisläufe durchbrechen
Täterarbeit und Verantwortungsübernahme stärken – Der Aktionsplan setzt auch bei denjenigen an, die Gewalt ausüben. Ziel ist es, Gewalt zu unterbrechen, Verantwortungsübernahme zu fördern und den Übergang in weiterführende Hilfen wie Täterarbeit, Einzel- oder Elternberatung zu ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass sich Gewalt wiederholt und Kinder sowie andere Familienmitglieder weiter belastet werden.
Mit der nun beginnenden Umsetzung setzen Stadt und Landkreis Göttingen ein gemeinsames Zeichen: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind keine Privatsache. Gemeinsam soll daran gearbeitet werden, Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und den Weg in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu ermöglichen.